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Elektrogesetz

Alte Elektro- und Elektronikprodukte enthalten Wertstoffe und gehören deshalb nicht in den Hausmüll!

Aus diesem Grund sind Sie als Verbraucher nach dem in Deutschland geltenden Elektro-Gesetz (ElektroG = "Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten") verpflichtet, für eine ordnungsgemäße und vom Hausmüll getrennte Entsorgung Sorge zu tragen. Um dies deutlich zu machen, sind alle neu in Verkehr gebrachten Elektro- und Elektronikprodukte seit dem Jahr 2005 mit dem Symbol einer durchgestrichenen Mülltonne, als sichtbares Zeichen für Ressourcenschonung und Umweltschutz, versehen.


Das Elektro-Gesetz regelt verbindlich, was mit den eingesammelten Elektro- und Elektronikprodukten geschieht:

Sie sind so zu sammeln und zu transportieren, dass unterwegs keine gefährlichen Stoffe freigesetzt werden können. Zertifizierte Entsorgungsfachbetriebe behandeln die Produkte, machen Schadstoffe unschädlich und gewinnen in aufwendigen Verfahren Rohstoffe zurück, welche als Sekundärrohstoffe wieder in den Produktionsprozess geführt werden. Für geeignete Altprodukte schreibt der Gesetzgeber zudem eine Prüfung vor, ob eine Wiederverwendung möglich wäre. Im Idealfall lassen sich die alten Produkte aufarbeiten und als gute Gebrauchte weiterverwenden. Vor allem Smartphones, PCs und Laptops aus zweiter Hand sind ggf. für ein zweites oder drittes Leben geeignet. Insofern schützt eine fachgerechte Sammlung und Entsorgung von Elektro- und Elektronikprodukten Klima und Umwelt und schont zusätzlich die immer knapper werdenden Ressourcen der Erde.

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