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Gefahrenstoffe sicher lagern

Gefahrenstoff Container

Warum ist die richtige Lagerung wichtig?

Die unsachgemäße Lagerung von Gefahrenstoffen kann Unfälle, Gesundheitsgefahren und Umweltschäden verursachen. Mit den richtigen Maßnahmen schützen Sie sich und die Umwelt vor möglichen Risiken.

Grundregeln für die Lagerung von Gefahrenstoffen


1. Originalbehälter verwenden:

  • Bewahren Sie Gefahrenstoffe immer in ihren Originalverpackungen mit der vollständigen Kennzeichnung auf.
  • Vermeiden Sie das Umfüllen in andere Behälter, um Verwechslungen zu verhindern.

2. Gut verschließen:

  • Behälter sollten stets dicht verschlossen sein, um das Austreten von Dämpfen oder Flüssigkeiten zu vermeiden.

3. Getrennte Lagerung:

  • Nicht zusammen lagern: Bestimmte Stoffe dürfen nicht miteinander in Kontakt kommen.
    Beispiele:
    » Entzündbare Stoffe (z.B. Spiritus) sollten fern von oxidierenden Stoffen (z.B. Bleichmittel) aufbewahrt werden.
    » Säuren und Basen müssen getrennt gelagert werden, da sie gefährlich reagieren können.

4. Lagerungstemperatur beachten:

  • Viele Gefahrenstoffe müssen bei Raumtemperatur (ca. 15 - 25 °C) gelagert werden. Vermeiden Sie extreme Hitze, Kälte oder direkte Sonneneinstrahlung.

Zusammenlagerungstabelle in Abhängigkeit der Lagerklasse


Die Frage welche Gefahrstoffe in einem Lager bzw. Lagerabschnitt zusammen gelagert werden dürfen, ist für die Gestaltung von Gefahrenstofflägern von großer Bedeutung. Sie wird durch eine Vielzahl von Verordnungen, Gesetzten und Technischen Regeln bestimmt.

Grundsätzlich sind bei der Zusammenlagerung von Gefahrenstoffen die folgenden grundlegenden Anforderungen einzuhalten:
Gefahrenstoffe dürfen nur zusammengelagert werden, wenn hierdurch keine Gefährdungserhöhung entsteht Stoffe derselben LGK oder Stoffe unterschiedlicher LGK, für die keine Separatlagerung vorgeschrieben ist, dürfen ebenfalls nicht zusammengelagert werden, wenn dies zu einer wesentlichen Gefahrenerhöhung führen kann.

Dies ist gegeben, wenn Sie z.B.:

  • unterschiedliche Löschmittel benötigen
  • unterschiedliche Temperaturbedingungen erfordern
  • miteinander unter Bildung entzündbarer oder giftiger Gase reagieren oder
  • miteinander unter Entstehung eines Brandes reagieren

Eine Getrenntlagerung liegt vor, wenn verschiedene Stoffe in demselben Lagerabschnitt durch ausreichende Abstände oder durch Barrieren (z.B. durch Wände, Schränke aus nicht brennbarem Material, Produkte aus nicht brennbaren Stoffen der LGK 12 oder 13) oder durch Lagerung in getrennten Auffangräumen voneinander getrennt werden.

Eine Separatlagerung liegt vor, wenn Stoffe in unterschiedlichen Lagerabschnitten mit einer Feuerwiderstandsdauer oder -fähigkeit von mindestens 90 Minuten gelagert werden. Mit Hilfe der vereinfachten, untenstehenden Matrix lässt sich die Zulässigkeit der Zusammenlagerung verschiedener Stoffe schnell und eindeutig bestimmen.

      Separatlagerung ist erforderlich
      Zusammenlagerung ist erlaubt
      Die Zusammenlagerung ist nur eingeschränkt erlaubt

Lagerklasse 10-13 13 12 11 10 8B 8A 7 6.2 6.1D 6.1C 6.1B 6.1A 5.2 5.1C 5.1B 5.1A 4.3 4.2 4.1B 4.1A 3 2B 2A 1
Explosive Stoffe 1                                                  
Gase 2A                                                  
Aerosole 2B                                                  
Entzündbare flüssige Stoffe 3                                                  
Sonstige explosionsgefährliche Stoffe 4.1A                                                  
Entzündbare feste oder desensibilisierte Stoffe 4.1B                                                  
Selbstentzündliche Stoffe 4.2                                                  
Stoffe, die in Berührung mit Wasser entzündliche Gase bilden 4.3                                                  
Stark oxidierende wirkende Stoffe 5.1A                                                  
Oxidierend wirkende Stoffe 5.1B                                                  
Ammoniumnitrat und ammoniumnitrathaltige Stoffe 5.1C                                                  
Organische Peroxide und selbstzersetzliche Stoffe 5.2                                                  
Brennbare akut giftige Stoffe 6.1A                                                  
Nicht brennbare akut giftige Stoffe 6.1B                                                  
Brennbare giftige oder chronisch wirkende Stoffe 6.1C                                                  
Nicht brennbare giftige oder chronisch wirkende Stoffe 6.1D                                                  
Ansteckungsgefährliche Stoffe 6.2                                                  
Radioaktive Stoffe 7                                                  
Brennbare ätzende Stoffe 8A                                                  
Nicht brennbare ätzende Stoffe 8B                                                  
Brennbare Flüssigkeiten, soweit nicht LGK 3 10                                                  
Brennbare Feststoffe 11                                                  
Nicht brennbare Flüssigkeiten 12                                                  
Nicht brennbare Feststoffe 13                                                  
Sonstige brennbare und nicht brennbare Stoffe 10-13                                                  

Symbole und ihre Bedeutung für die Lagerung

Gefahrklasse Lagerungstipps Beispielprodukte
Leicht Entzündlich Kühl, fern von Zündquellen, gut belüftet Spiritus, Terpentin, Spraydosen
Ätzend Separat lagern, Behälter aus korrosionsbeständigen Materialien verwenden Abflussreininger, Batteriesäure
Giftig Verschlossen, getrennt von Lebensmitteln, kindersicher Pflanzenschutzmittel, Frostschutz
Umweltgefährlich Sicher, um ein Auslaufen zu vermeiden, niemals in der Nähe von Abflüssen oder Gewässern lagern Motoröl, Lacke
Gase Stehend, vor Umfallen sichern, nicht in direkter Sonneneinstrahlung Propan- oder Butangasflaschen

Allgemeine Fachbegriffe und Abkürzungen:

BetrSichV Betriebssicherheitsverordnung
DIBt Deutsches Institut für Bautechnik (Berlin)
Stawa-R Stahlwannen-Richtlinien mit Rauminhalt bis 1000 Liter
TRG Technische Regeln für Gase
TRGS Technische Regeln für Gefahrstoffe
AwSV Anlagenverordnung zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
WHG Wasserhaushaltsgesetz
GHS Globally Harmonized System of Classification an Labelling of Chemicals. Das GHS ist ein weltweit einheitliches System zur Einstufung von Chemikalien sowie deren Kennzeichnung auf Verpackungen und in Sicherheitsdatenblättern
Reach Regelt de Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe.
R = Registrierung
E = Evaluierung (Bewertung)
A = Autorisierung (Zulassung) von
CH = chemischen Stoffen in Europa
Zündtemperatur Niedrigste Temperatur, bei der eine Flüssigkeit brennbar Dämpfe/Gase entwickelt, die sich ohne Fremdeinwirkung selbst entzünden können.
ÜHP Übereinstimmungserklärung

Chemiekalienschrank
Gasflaschencontainer

Neu Gewässergefährdende Flüssigkeiten nach GHS/REACH

Umsetzung ab 01.03.2010 WHG § 62

(1) Anlagen zum Lagern, Abfüllen, Herstellen und Behandeln wassergefährdender Stoffe sowie Anlagen zum Verwenden wassergefährdender Stoffe im Bereich der gewerblichen Wirtschaft und im Bereich öffentlicher Einrichtungen müssen so beschaffen sein und so errichtet, betrieben und stillgelegt werden, dass eine nachteilige Veränderung der Eigenschaften von Gewässern nicht zu besorgen ist. Eignungsfeststellung WHG § 63 Anlagen zum Lagern, Abfüllen oder Umschlag von wassergefährdenden Stoffen dürfen nur errichtet und betrieben werden, wenn ihre Eignung von der zuständigen Behörde festgestellt worden ist.

Neu Einstufung nach GHS/REACH ab 12.2010 I Gewässergefährdende Flüssigkeiten

Einstufung H-Satz Gefahrenkategorie Gefahrensymbol
akut Wassergefährdend H 400 GHS Kategorie 1 umweltgefaehrlich.png?ts=1734010473
chronisch Wassergefährdend H 410 GHS Kategorie 1
chronisch Wassergefährdend H 411 GHS Kategorie 2
chronisch Wassergefährdend H 412 GHS Kategorie 3
chronisch Wassergefährdend H 413 GHS Kategorie 4


Einstufung Kriterien H-Satz Gefahrenkategorie Gefahrensymbol
extrem entzündbar Flammpunkt < 23 °C
Sledepunkt > 35 °C
H 224 GHS Kategorie 1 leicht-entzuendlich.png?ts=1733989403
leicht entzündbar Flammpunkt < 23 °C
Sledepunkt > 35 °C
H 225 GHS Kategorie 2
entzündbar Flammpunkt < 23 °C
Sledepunkt > 60 °C
H 226 GHS Kategorie 3


Zulassung:
stawar.png?ts=1736772956 Übereinstimmungserklärung (ÜHP) gemäß StawaR (Richtlinien über die Anforderung an Auffangwannen aus Stahl mit einem Rauminhalt von 1000 Litern) uehp.png?ts=1736772947 Für Auffangwannen, die von der StawaR abweichen, wird vom DIBT (Deutsches Institut für Bautechnik) eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung erteilt.

Auffangwannen sind Vorschrift:

Behälter mit wassergefährdenden oder brennbaren Stoffen müssen in einwandigen Behältnissen - Auffangwannen gelagert werden.

Stahlauffangwannen können bei vielen chemischen Stoffen eingesetzt werden Kunststoffwannen für ätzende Stoffe wie Säuren oder Laugen Edelstahlwannen für aggressive Flüssigkeiten
Falls aus Beständigkeitslisten keine Vorgabe zu entnehmen ist, kann der Werkstoff der Auffangwanne dem Werkstoff des Transportbehälters entsprechen.

Auffangvolumen:

gemäß Rechtsvorschrift Stawa-R.

Die Auffangwanne muss den Inhalt des größten Behälters, mindestens 10 Prozent des Gesamtrauminhaltes der in ihr gelagerten Behältnisse aufnehmen können. Soweit in der weiteren Schutzzone von wassergefährdenden Stoffen zulässig ist, müssen die Auffangwannen der gelagerten Behältnisse aufnehmen können.

Auffangwanne

Unsere Produkte für den Umgang mit Gefahrenstoffen

Bauer Südlohn
Auffangwannen für Tankcontainer und Fässer

ab 832,00 € netto

5-8 Werktage

In weiteren Varianten erhältlich
Stumpf
Umweltschrank mit Mitteltrennwand, mit hoher Bodenwannentragkraft, HxBxT: 1800 x 1000 x 500 mm

ab 1.207,00 € netto

5-8 Werktage

In weiteren Varianten erhältlich
SÄBU
Gasflaschencontainer 1-flügelig, BxTxH 1420 x 1080 x 2250 mm

ab 2.352,00 € netto

2-3 Wochen

In weiteren Varianten erhältlich

Häufig gestellte Fragen zum Umgang mit Gefahrenstoffen

Gefahrenstoffe sind Substanzen oder Gemische, die physikalische, gesundheitliche oder umweltbezogene Risiken bergen können. Dazu gehören z.B. entzündliche, giftige oder ätzende Produkte. Der korrekte Umgang schützt Ihre Gesundheit, die Umwelt und verhindert rechtliche Probleme.

Produkte mit Gefahrenstoffen sind gesetzlich dazu verpflichtet, eine entsprechende Kennzeichnung zu tragen. Dazu gehören:

  • Gefahrenpiktogramme (Symbole wie Flamme oder Totenkopf).
  • Signalwörter ("Achtung" oder "Gefahr").
  • H- und P-Sätze, die Gefahren und Sicherheitsmaßnahmen beschreiben.
  • Gasflaschen sind unter Druck und daher besonders gefährlich. Für Unternehmen gelten folgende Regeln:

  • Stehend lagern und gegen Umfallen sichern.
  • Vor Hitzequellen schützen und nur in gut belüfteten Räumen lagern.
  • Gasflaschen sollten mit Sicherheitsketten oder Halterungen fixiert werden.
  • Regelmäßige Schulungen und gut sichtbare Sicherheitsanweisungen am Lagerort sind entscheidend. Unternehmen sollten:

  • Sicherheitsdatenblätter für alle Stoffe bereitstellen.
  • Einweisung in die Handhabung und Lagerung durch geschulte Fachkräfte organisieren.
  • Leicht entzündliche Stoffe sollten in einem kühlen, gut belüfteten Raum gelagert werden, fern von Zündquellen wie offenen Flammen oder Funken. Verwenden Sie feuerfeste Behälter, um das Risiko zu minimieren.

    Nein, ätzende Stoffe sollten separat aufbewahrt werden, vorzugsweise in Behältern aus korrosionsbeständigem Material. Achten Sie darauf, sie von Stoffen zu trennen, die gefährlich mit ihnen reagieren könnten.

    Tragen Sie bei Bedarf Schutzhandschuhe, Schutzbrille und Atemschutz. Arbeiten Sie in gut belüfteten Räumen, um das Einatmen von Dämpfen zu vermeiden. Lesen Sie die Gebrauchsanweisung sowie die Sicherheitsdatenblätter sorgfältig.