Einsatzvorschriften - Gefahrenstoffe sicher lagern
Warum ist die richtige Lagerung wichtig?
Die unsachgemäße Lagerung von Gefahrenstoffen kann Unfälle, Gesundheitsgefahren und Umweltschäden verursachen. Mit den richtigen Maßnahmen schützen Sie sich und die Umwelt vor möglichen Risiken.
Grundregeln für die Lagerung von Gefahrenstoffen
1. Originalbehälter verwenden:
- Bewahren Sie Gefahrenstoffe immer in ihren Originalverpackungen mit der vollständigen Kennzeichnung auf.
- Vermeiden Sie das Umfüllen in andere Behälter, um Verwechslungen zu verhindern.
2. Gut verschließen:
- Behälter sollten stets dicht verschlossen sein, um das Austreten von Dämpfen oder Flüssigkeiten zu vermeiden.
3. Getrennte Lagerung:
- Nicht zusammen lagern: Bestimmte Stoffe dürfen nicht miteinander in Kontakt kommen.
» Entzündbare Stoffe (z.B. Spiritus) sollten fern von oxidierenden Stoffen (z.B. Bleichmittel) aufbewahrt werden.
» Säuren und Basen müssen getrennt gelagert werden, da sie gefährlich reagieren können.
4. Lagerungstemperatur beachten:
- Viele Gefahrenstoffe müssen bei Raumtemperatur (ca. 15 - 25 °C) gelagert werden. Vermeiden Sie extreme Hitze, Kälte oder direkte Sonneneinstrahlung.
Zusammenlagerungstabelle in Abhängigkeit der Lagerklasse
Die Frage welche Gefahrstoffe in einem Lager bzw. Lagerabschnitt zusammen gelagert werden dürfen, ist für die Gestaltung von Gefahrenstofflagern von großer Bedeutung. Sie wird durch eine Vielzahl von Verordnungen, Gesetzten und Technischen Regeln bestimmt.
Grundsätzlich sind bei der Zusammenlagerung von Gefahrenstoffen die folgenden grundlegenden Anforderungen einzuhalten:
Gefahrenstoffe dürfen nur zusammengelagert werden, wenn hierdurch keine Gefährdungserhöhung entsteht. Stoffe derselben LGK oder Stoffe unterschiedlicher LGK, für die keine Separatlagerung vorgeschrieben ist, dürfen ebenfalls nicht zusammengelagert werden, wenn dies zu einer wesentlichen Gefahrenerhöhung führen kann.
Dies ist gegeben, wenn Sie z.B.:
- unterschiedliche Löschmittel benötigen
- unterschiedliche Temperaturbedingungen erfordern
- miteinander unter Bildung entzündbarer oder giftiger Gase reagieren oder
- miteinander unter Entstehung eines Brandes reagieren
Eine Getrenntlagerung liegt vor, wenn verschiedene Stoffe in demselben Lagerabschnitt durch ausreichende Abstände oder durch Barrieren (z.B. durch Wände, Schränke aus nicht brennbarem Material, Produkte aus nicht brennbaren Stoffen der LGK 12 oder 13) oder durch Lagerung in getrennten Auffangräumen voneinander getrennt werden.
Eine Separatlagerung liegt vor, wenn Stoffe in unterschiedlichen Lagerabschnitten mit einer Feuerwiderstandsdauer oder -fähigkeit von mindestens 90 Minuten gelagert werden. Mit Hilfe der vereinfachten, untenstehenden Matrix lässt sich die Zulässigkeit der Zusammenlagerung verschiedener Stoffe schnell und eindeutig bestimmen.
Grundlage des Konzepts ist die Zuordnung der betreffenden Stoffe zu so genannten Lagerklassen (LGK), welche aus dem jeweiligen Sicherheitsdatenblatt hervorgeht oder nach TRGS 510, Anlage 4 festzulegen ist. ln der Zusammenlagerungstabelle ist für jede LGK eine Aussage enthalten, ob eine Zusammenlagerung mit jeder der übrigen LGK grundsätzlich erlaubt ist, ein Zusammenlagerungsverbot besteht (separate Lagerung erforderlich!) oder eine Einschränkung der Zusammenlagerung zu beachten ist (z.B. getrennte Lagerung erforderlich bei Lagerung im selben Lagerabschnitt).
Symbole und ihre Bedeutung für die Lagerung
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Allgemeine Fachbegriffe und Abkürzungen:
| Abkürzung | Bedeutung |
| BetrSichV | Betriebssicherheitsverordnung |
| DIBt | Deutsches Institut für Bautechnik (Berlin) |
| Stawa-R | Stahlwannen-Richtlinien mit Rauminhalt bis 1000 Liter |
| TRG | Technische Regeln für Gase |
| TRGS | Technische Regeln für Gefahrstoffe |
| AwSV | Anlagenverordnung zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen |
| WHG | Wasserhaushaltsgesetz |
| ÜHP | Übereinstimmungserklärung |
| Abkürzung | Bedeutung |
| GHS | Globally Harmonized System of Classification and Labelling of Chemicals. Das GHS ist ein weltweit einheitliches System zur Einstufung von Chemikalien sowie deren Kennzeichnung auf Verpackungen und in Sicherheitsdatenblättern |
| Reach | Regelt die Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe.
R = Registrierung E = Evaluierung (Bewertung) A = Autorisierung (Zulassung) von CH = chemischen Stoffen in Europa |
| Zündtemperatur | Niedrigste Temperatur, bei der eine Flüssigkeit brennbare Dämpfe/Gase entwickelt, die sich ohne Fremdeinwirkung selbst entzünden können. |
Neu Gewässergefährdende Flüssigkeiten nach GHS/REACH
Umsetzung ab 01.03.2010 WHG § 62(1) Anlagen zum Lagern, Abfüllen, Herstellen und Behandeln wassergefährdender Stoffe sowie Anlagen zum Verwenden wassergefährdender Stoffe im Bereich der gewerblichen Wirtschaft und im Bereich öffentlicher Einrichtungen müssen so beschaffen sein und so errichtet, betrieben und stillgelegt werden, dass eine nachteilige Veränderung der Eigenschaften von Gewässern nicht zu besorgen ist. Eignungsfeststellung WHG § 63 Anlagen zum Lagern, Abfüllen oder Umschlag von wassergefährdenden Stoffen dürfen nur errichtet und betrieben werden, wenn ihre Eignung von der zuständigen Behörde festgestellt worden ist.
| Zulassung: | |||
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Übereinstimmungserklärung (ÜHP) gemäß StawaR (Richtlinien über die Anforderung an Auffangwannen aus Stahl mit einem Rauminhalt von 1000 Litern) |
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Für Auffangwannen, die von der StawaR abweichen, wird vom DIBT (Deutsches Institut für Bautechnik) eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung erteilt. |
| Einstufung | H-Satz | Gefahrenkategorie | Gefahrensymbol |
| akut Wassergefährdend | H 400 | GHS Kategorie 1 |
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| chronisch Wassergefährdend | H 410 | GHS Kategorie 1 | |
| chronisch Wassergefährdend | H 411 | GHS Kategorie 2 | |
| chronisch Wassergefährdend | H 412 | GHS Kategorie 3 | |
| chronisch Wassergefährdend | H 413 | GHS Kategorie 4 |
| Einstufung | Kriterien | H-Satz | Gefahrenkategorie | Gefahrensymbol |
| extrem entzündbar | Flammpunkt < 23 °C Siedepunkt > 35 °C |
H 224 | GHS Kategorie 1 |
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| leicht entzündbar | Flammpunkt < 23 °C Siedepunkt > 35 °C |
H 225 | GHS Kategorie 2 | |
| entzündbar | Flammpunkt < 23 °C Siedepunkt > 60 °C |
H 226 | GHS Kategorie 3 |
Auffangwannen sind Vorschrift:
Behälter mit wassergefährdenden oder brennbaren Stoffen müssen in einwandigen Behältnissen - Auffangwannen gelagert werden.
Falls aus Beständigkeitslisten keine Vorgabe zu entnehmen ist, kann der Werkstoff der Auffangwanne dem Werkstoff des Transportbehälters entsprechen.
Auffangvolumen:
gemäß Rechtsvorschrift Stawa-R.Die Auffangwanne muss den Inhalt des größten Behälters, mindestens 10 Prozent des Gesamtrauminhaltes der in ihr gelagerten Behältnisse aufnehmen können. Soweit in der weiteren Schutzzone von wassergefährdenden Stoffen zulässig ist, müssen die Auffangwannen der gelagerten Behältnisse aufnehmen können.
1) Stahl lackiert (WN 1.0038) oder verzinkt (WN 1.0242)
2) Edelstahl 1.4301 (V2A)
3) Polyethylen (PE)
4) verzinkte Auffangwannen sind bei der Lagerung folgender Flüssigkeiten nicht einzusetzen: organische und anorganische Säuren, Natron- und Kalilauge sowie weitere Alkalihydroxide, Chlorkohlenwasserstoffe, Amine, Nitroverbindungen, Säurechloride und andere Chloride, Phenol, wässrige alkalische Lösungen, Nitrile.
Unsere Produkte für den Umgang mit Gefahrenstoffen
Häufig gestellte Fragen zum Umgang mit Gefahrenstoffen
Gefahrenstoffe sind Substanzen oder Gemische, die physikalische, gesundheitliche oder umweltbezogene Risiken bergen können. Dazu gehören z.B. entzündliche, giftige oder ätzende Produkte. Der korrekte Umgang schützt Ihre Gesundheit, die Umwelt und verhindert rechtliche Probleme.
Produkte mit Gefahrenstoffen sind gesetzlich dazu verpflichtet, eine entsprechende Kennzeichnung zu tragen. Dazu gehören:
Gasflaschen sind unter Druck und daher besonders gefährlich. Für Unternehmen gelten folgende Regeln:
Regelmäßige Schulungen und gut sichtbare Sicherheitsanweisungen am Lagerort sind entscheidend. Unternehmen sollten:
Leicht entzündliche Stoffe sollten in einem kühlen, gut belüfteten Raum gelagert werden, fern von Zündquellen wie offenen Flammen oder Funken. Verwenden Sie feuerfeste Behälter, um das Risiko zu minimieren.
Nein, ätzende Stoffe sollten separat aufbewahrt werden, vorzugsweise in Behältern aus korrosionsbeständigem Material. Achten Sie darauf, sie von Stoffen zu trennen, die gefährlich mit ihnen reagieren könnten.
Tragen Sie bei Bedarf Schutzhandschuhe, Schutzbrille und Atemschutz. Arbeiten Sie in gut belüfteten Räumen, um das Einatmen von Dämpfen zu vermeiden. Lesen Sie die Gebrauchsanweisung sowie die Sicherheitsdatenblätter sorgfältig.






